Häufig gestellte Fragen unserer Kunden:
Allgemeine Fragen zu Meyer Solar
Ja. Wir wissen, wie mühsam es sein kann, sich einen umfassenden Überblick über alle Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Wenn Sie eine Fördermittelberatung benötigen, so sprechen Sie Ihren Berater gerne darauf an.
Ja, wir bieten auch unsere Dienstleistung für Kunden aus dem Gewerbe-Bereich.
Ja, diese Projekte übernehmen wir auch.
Ja, wir bieten unsere Leistungen sowohl im Altbau als auch im Neubau an.
Meyer Solar wurde im Jahr 2005 gegründet. Seitdem haben wir unseren Kunden weit über 1000 Projekten zu mehr Unabhängigkeit und Energiekostenersparnis verholfen.
01. Installation, Garantie und Wartung
Dachmontage und Elektromontage erfolgen gleichzeitig oder in enger zeitlicher Abfolge. In der Regel kann dann die Anlage umgehend in Betrieb gehen.
02. Photovoltaikbegriffe- und Komponenten
Die EEG-Umlage ist einer von vielen Bestandteilen des Strompreises. Sie dient dazu, die Erneuerbaren Energien in Deutschland zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 7. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
03. Photovoltaikanlagen
Bisher gibt es noch keine bundesweit einheitlichen Regelungen, welche die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern regeln. In einigen Bundesländern Deutschlands gibt es bereits eine Photovoltaikpflicht für bestimmte Gebäude.
Seit Anfang des Jahres 2023 gibt es auch in Bayern eine neue Regelung zum Betreiben von gewerblichen Photovoltaikanlagen. Alle ab dem 1. März 2023 eingereichten Bauanträge oder Bauvorlagen für die Errichtung von Gewerbe- und Industriebauten sind dazu verpflichtet, der Solardachplicht nachzukommen. Ab dem 1. Juli 2023 gilt diese Regelung dann auch für alle anderen Nichtwohngebäude, welche ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden.
Weitere Informationen zur PV-Plicht in Bayern finden Sie hier.
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich so gut wie immer. Die Gestehungskosten für Solarstrom liegen heute bei etwa 6 ct / kWh und sind damit deutlich geringer als die Kilowattstunde vom Energieversorger. Auch im Gewerbe lohnt besonders der Eigenverbrauch. Der Amortisationszeitrum im Gewerbe liegt meist bei nur 4 – 6 Jahren.
04. Stromspeicher
Prinzipiell „Ja“. Ein Gewerbe-Speicher kann bei Stromausfall das Netz wieder aufbauen und die Verbraucher im Betrieb versorgen. Die mögliche Überbrückungsdauer hängt dabei von der Dimensionierung des Speichers sowie der Last der Verbraucher ab. Wir führen hierzu gerne eine Lastganganalyse mit Berechnung des Stromspeichers durch.
05. E-Auto Ladestationen
Nein. Um die BoS-Kosten jedoch so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir einen Montageort nahe der Hausverteilung. Bei einem Vor-Ort-Termin prüfen wir mit Ihnen gerne die möglichen Standorte.
E-Ladestationen sind weitestgehend wartungsfrei. Für Ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation empfehlen wir 1% der Anschaffungskosten pro Jahr anzusetzen. Ggf. entstehen weitere Kosten durch einen Abrechnungsdienst-Anbieter oder Zählergebühren vom Energieversorger.
Die Kosten für eine E-Ladestation im gewerblichen Anwendungsbereich variieren sehr stark, da der Stellplatz sowie die Nutzungsform (öffentlich, halböffentlich, privat) eine große Rolle spielt. Bei etwa 1.500,- € netto geht’s los.
Das geht. Eine E-Ladestation ist prinzipiell ein klassischer Verbraucher und kann damit jederzeit in die Hausverteilung eingebunden werden. Soll die Wallbox auch intelligent laden, also überschüssigen Sonnenstrom nutzen, so ist die Kompatibilität zum Wechselrichter bzw. Energiemanagementsystem zu beachten.
Die meisten Netzbetreiber verlangen die Anmeldung der Wallbox vor der Inbetriebnahme. 11kW Wallboxen können i.d.R. problemlos angeschlossen werden. Für Wallboxen mit 22 kW bedarf es der Freigabe durch den Netzbetreiber.
Moderne Haushalte sind in der Regel mit 50A oder 63A abgesichert. Dies reicht für den Betrieb einer Wallbox vollkommen aus. Die Wallbox muss jedoch in jedem Fall beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Einfache Wallboxen ohne intelligentem Lastmanagement beginnen bei etwa 1.300,- €. Hinzu kommen aber noch Personalkosten für die Montage sowie ggf. Stromkabel und Umbauten in der Hausverteilung.
Ja. Die meisten Wallboxen sind speziell für die Aussenaufstellung konzipiert. Sollte die Hauswand zu weit vom Stellplatz entfernt sein, liefern wir gerne eine Steele zur Befestigung mit.
Da für die Nutzung einer Ladestation meist auch ein neues Stromkabel verlegt werden muss, hängt die Dauer stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Die Wallbox selbst ist in ca. 2-3 Stunden montiert und eingerichtet.
06. Fördermöglichkeiten
Bei der Nutzung von Dachflächen von Mehrparteien- oder vermieteten Wohngebäuden zur Solarstromerzeugung stehen im Wesentlichen zwei Ansätze zur Auswahl:
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Volleinspeisungsmodelle: Bei diesem Konzept wird der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist und über eine erhöhte Einspeisevergütung oder eine Marktprämie vergütet. Dieses Modell bietet eine besonders einfache und verlässliche Fördermöglichkeit, die sich ideal für Mehrparteien- und Mietwohngebäude eignet.
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Mieterstrom-Modelle und Überschusseinspeisung: Hierbei wird der erzeugte Strom direkt an die Mieter geliefert – mit oder ohne EEG-Förderung durch einen Mieterstromzuschlag – oder überschüssiger Strom wird in das Netz eingespeist und entsprechend vergütet (ebenfalls entweder über eine Einspeisevergütung oder eine Marktprämie).
- meh Infos finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Hier gibt es dazu Informationen für Sie! Wir beraten Sie gern!
Hier finden Sie dazu einige Informationen. Bitte rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Denn wir beraten Sie gern in einem ersten Gespräch vor Ort!
Ja. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) garantiert jedem Betreiber einer Solaranlage eine Förderung für eine Betriebsdauer von 20 Jahren. Aber auch die Finanzierung einer Solaranlage wird staatlich unterstützt durch günstige Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne bei der Prüfung weiterer regionaler Förderungen.
Förderungen können meist einfach und unbürokratisch online beantragt werden. Wir unterstützen Sie hier gerne. Bitte beachten: Die Förderung muss vor der Auftragserteilung beantragt werden.
Für Solaranlagen gibt es heute überwiegend regionale Förderungen. So fördert die Stadt München eine Photovoltaikanlage für das Eigenheim mit 300,- €¹ je kWp installierter Leistung plus einer pauschalen Grundförderung von 1500,- €. Für eine 15 kWp PV-Anlage bedeutet das etwa 6.000,- € Förderung.
¹ Die Fördersätze sind zeitlich degressiv gestaltet, daher sinken diese ab Juli 2023 in regelmäßigen Zeitabständen halbjährig.
07. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
08. Mieterstrom
Ja. Wir beraten unsere Kunden gern zu Mieterstrommodellen. Fragen Sie uns!
Das Hauptgebäude ist für eine Montage nicht zwingend erforderlich. Denn PV-Anlagen können auch an Nebengebäuden wie einer Garage oder einem Carport montiert werden. Wichtig ist lediglich, dass sie mit dem entsprechenden Hausnetz verbunden wird.
09. Wartungsservice
Ja, wir bieten Ihnen auch eine Einzelwartung ohne bestehenden Wartungsvertrag an. Allerdings empfehlen wir unseren Wartungsvertrag, da nur dieser eine kontinuierliche Überwachung Ihrer Anlage ermöglicht.
Im privaten Bereich beschränken wir unseren Wartungsservice derzeit auf Neuanlagen. Eine Erweiterung auf eigene und fremde Bestandsanlagen folgt in Kürze. Im Gewerbesegment bieten wir bereits umfassenden Service für neue, bestehende und fremd installierte Photovoltaikanlagen, unabhängig vom Alter der Systeme.
Auch wenn routinemäßige Wartungen und Prüfungen Fachbetrieben vorbehalten sind, können Sie als Anlagenbetreiber einige einfache Selbstkontrollen durchführen. Beispielsweise sollten Sie nach einem heftigen Sturm überprüfen, ob herabgefallene Äste oder andere Fremdkörper Schäden an den Solarmodulen verursacht haben – in solchen Fällen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Zudem empfiehlt es sich, den Zustand des Überspannungsschutzes zu kontrollieren. Ist dieser ausgelöst, arbeitet Ihre Anlage zwar weiterhin normal, doch fehlt der Schutz vor Überspannungen, was im Ernstfall zu erheblichen Schäden führen kann.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Wartung und Überprüfung von Photovoltaikanlagen. Dennoch verpflichtet das Prinzip „Eigentum verpflichtet“ aus Artikel 14 des Grundgesetzes jeden Anlagenbetreiber, für die Sicherheit seines Eigentums zu sorgen – insbesondere, wenn externe Fachkräfte mit der Anlage arbeiten. Durch routinemäßige Inspektionen lassen sich potenzielle Probleme frühzeitig identifizieren und somit Risiken und Unfallgefahren vermeiden.
Selbstverständlich bieten wir diesen Service auch für Eigenheime an. Denn wir stellen unser Wartungsangebot individuell auf die von Ihnen gewünschten Komponenten zusammen. Beachten Sie bitte, dass hierbei ausschließlich eine Vor-Ort-Wartung durchgeführt wird, da eine kontinuierliche Anlagenüberwachung technisch nicht realisierbar ist.
Der Reinigungsbedarf Ihrer Photovoltaikmodule hängt maßgeblich vom Standort und den dort herrschenden Umweltbedingungen ab. Deshalb lässt sich ein standardisierter Reinigungsintervall nicht festlegen. Zwar tragen natürliche Witterungseinflüsse zur Reinigung bei, jedoch bleiben hartnäckige Rückstände wie Vogelkot oft unentfernt. Ja, Schmutz kann die Leistung der Module reduzieren. Damit kann die Rentabilität Ihrer Anlage beeinträchtigen sein. Deshalb raten wir dazu, eine auf Solarmodulreinigung spezialisierte Firma zu beauftragen. Zwar übernehmen wir aktuell keine Reinigungsarbeiten, doch verschafft Ihnen unser Vor-Ort-Wartungsservice eine fundierte Einschätzung des Verschmutzungsgrades. Gern geben wir Ihnen Tipps.
Unser Wartungsvertrag garantiert in diesem Fall den Austausch von Kleinteilen wie Steckverbindern und Kabelschuhen sowie alle erforderlichen Einstell- und Justierarbeiten. Bitte beachten Sie, dass Reparaturen oder der Austausch defekter Geräte nicht zum Leistungsumfang zählen. Sollte ein entsprechender Bedarf bestehen, beraten wir Sie selbstverständlich zu den nächsten Schritten.
Angebot und Beratung
Ihr Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Zeit nicht annehmen können, so melden Sie sich einfach bei Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin für die Erstellung eines neuen Angebots oder für die Verlängerung der Gültigkeitsfrist.
Ja, sofern Sie eine oder mehrere Positionen im Angebot später ändern möchten, so ist dies kein Problem.
Ja, wir erstellen Ihnen gerne auch Vergleichsangebote mit alternativen Herstellern oder Positionen, damit Sie einen besseren Überblick bekommen.
Damit unsere Ingenieure Ihre Anlage im Detail planen können, müssen wir uns im Vorfeld ein Bild von Ihrer Wohnsituation machen. Am einfachsten ist es, wenn Sie einen Termin mit unserem Berater vereinbaren und wir uns die Situation Vor-Ort anschauen können. Sie können uns auch Fotos und/oder Baupläne Ihres Gebäudes zukommen lassen.
Der Rechnungsbetrag im Festpreisangebot ist für uns verbindlich. Zusätzlich zu erbringende Leistungen, wie eventuelle Stemmarbeiten oder die Verlegung eines Leerrohres, werden im Angebot gesondert aufgelistet. Das Festpreisangebot unterscheidet sich somit vom im Handwerk noch üblichen Kostenvoranschlag, welcher nur eine Schätzung der tatsächlichen Kosten beinhaltet. Mit einem Festpreisangebot haben Sie somit eine hohe Planungssicherheit.
Wir beantworten Ihre Anfrage spätestens nach 3 Werktagen. Oftmals auch bereits am selben Tag.
Anhand Ihrer Angaben berechnet unser Konfigurator innerhalb weniger Sekunden einen Richtpreis für Ihre individuelle Anlage mit beispielhaften Komponenten. Anhand dieser können wir Ihnen ein Angebot mit auf Sie zugeschnittenen Komponenten erstellen. Schließlich wird Sie Ihr persönlicher Berater kontaktieren, damit wir Ihr Vorhaben näher besprechen und die Anlage ggf. nach Ihren Wünschen anpassen können.
Anhand von Fotos von Ihrem Gebäude (u.a. Dachfläche, Zählerschrank, Heizungskeller) können wir bereits ein individuelles Angebot erstellen und Ihre Anlage planen. Eine Vor-Ort-Begehung ist daher (in den meisten Fällen) nicht notwendig.
Ein Angebot können Sie in wenigen Minuten über unseren Online-Konfigurator anfordern. Sie erhalten im Anschluss einen ersten Richtpreis und wir melden uns bei Ihnen. Wir bitten Sie die Anfrage aus Datenschutzgründen immer digital zu stellen.
Garantie, Service und Reparatur
Die Garantiebedingungen sind bei den verschiedenen Herstellern und auch Produkten unterschiedlich. Wir werden Sie über die Garantiebedingungen Ihrer individuellen Anlage informieren.
Nein, bieten wir nicht als Service an.
Wir bieten Wartungsarbeiten für von uns installierte Anlagen an.
Sie können sich mit einer Störung Ihrer Anlage direkt an uns wenden. Wir werden gemeinsam mit dem Hersteller für eine Entstörung oder einen entsprechenden Ersatz sorgen.
Wir melden uns in der Regel umgehend, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden werktags bei Ihnen zurück. In vielen Fällen können Störungen mit unserer Hilfe bereits über das Telefon gelöst werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Ihren zuständigen Handwerksbetrieb informieren, damit das Problem umgehend vor Ort gelöst wird. Durch unsere enge Partnerschaft mit Ihrem zuständigen Meisterbetrieb können wir Ihnen schnelle Einsatzzeiten garantieren.
Direkt an uns. Sie können uns eine Nachricht mit einer Fehlerbeschreibung senden. Ihre Anfrage wird so direkt an einen zuständigen Mitarbeiter aus unserer Service-Abteilung weitergeleitet.
Wenn Ihre Anlage defekt ist, sorgen wir für eine schnellstmögliche Abwicklung. Bitte informieren Sie uns mit einem kurzen Kommentar (wie z.B. “Notfall”) über die Dringlichkeit oder rufen Sie uns auch gerne direkt an.
Planung und Installation
Unsere Photovoltaikanlagen werden durch Handwerkerteams von Meyer Solar installiert. Wir arbeiten ausschließlich mit erfahrenen Fachkräften. Für Sie als Kunde sind wir natürlich Ansprechpartner für alles und gleichzeitig auch Verantwortlicher. Sie müssen nicht mehrere Unternehmen koordinieren.
In wenigen Schritten für Sie zusammengefasst:
- Anlieferung des Materials
- Montage der Photovoltaikmodule auf dem Dach
- Elektroinstallation
- Zählerwechsel und Netzanschluss
- Grünen Strom genießen
Alle Anlagen werden intern von unseren erfahrenen Ingenieuren geplant. So können Sie sicher sein, dass ein optimales Ergebnis erzielt wird.
Im Anschluss an Ihre Auftragsbestätigung meldet sich Ihr technischer Projektleiter bei Ihnen. Er wird Sie über alle folgenden Schritte stets auf dem Laufenden halten.
Wenn Ihre Anlage defekt ist, sorgen wir für eine schnellstmögliche Abwicklung. Bitte informieren Sie uns mit einem kurzen Kommentar (wie z.B. “Notfall”) über die Dringlichkeit oder rufen Sie uns auch gerne direkt an.